Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 85)


Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker in Wiesbaden werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet.
Fragen Sie hierzu vor der Behandlung Ihre Krankenkasse nochmal an, welche Tarife betreffend Heilpraktiker vereinbart sind.
Sie müssen damit rechnen, dass die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt.

Das Gebührenverzeichnis beruht auf der Grundlage von statistischen Erhebungen.
Eine verbindliche Gebührenordnung gibt es nicht.

Als Heilpraktiker in Wiesbaden rechne ich meine Leistungen nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH85 ab.

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